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Oktober 29, 2009

Kindersex mit Pferden und Schafen

Kategorie: Recht und Gesetz — hansi @ 9:16 am

Nun werter Leser sind Sie auf 180 nach dieser Überschrift!? Eigentlich geht es nur um fiktiv und verboten, aber wie Sie sicher sehen tendiert man zur Voreingenommenheit aufgrund von fragmentarischen Infos.

Ich las gerade 2 Zeitungsartikel hier zu finden:
http://tinyurl.com/742alk
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/freiheit-der-unmoralischen/

Zitat:
[Erhalten]“deutsche Nutzer Zugang zu Inhalten die in Deutschland, obwohl rein fiktiv, eigentlich verboten sind. ”

Wie kann denn ein fiktiver Inhalt verboten sein?
Wenn ich den Satz (Geschichte,Inhalt…) nehme:
Mit a geschieht b mit c zur Auswirkung d.
Und für a einen Minderjährigen, für b eine sexuelle Handlung, für c ein Tier und für d den Tod setze, habe ich einen grauslig möglichsten Satz, aber einen rein fiktiven.
Verbietet man diesen muß man konsequenterweise auch 1+2=3 verbieten, da ich im Unterschied zum ersten Beispiel nun nur für a=1 für b=Addition für c=2 und folgerichtig für d=3 gesetzt habe…
Muß diese Nachricht nun verboten werden und ich in die Klapse, da ich in der Lage war sie zu schreiben?

Es wäre interessant hierzu Ihre Meinung zu erfahren…

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