Dieses Blog ist NOFOLLOW-frei!

Sag uns Deine Meinung - für Meinungsfreiheit!

November 12, 2008

Mietrecht ist nicht immer simpel

Kategorie: Recht und Gesetz — Rebecca @ 7:34 pm

Oftmals wird geglaubt dass es sich beim Mietrecht um ein recht einfaches und selbsterklärendes Thema handelt. Viele Mieter geben sich damit zufrieden dass die Meisten Bestimmungen aus diesem Bereich doch “logisch nachvollziehbar” sind und man die Details in den Gesetzestexten nicht zu kennen braucht. Doch wenn sie dann einmal ein juristisches Problem mit dem Vermieter haben, müssen sie die Leistungen von teuren Anwälten in Anspruch nehmen, die sie dann darüber aufklären, dass die Dinge oft eben nicht so einfach sind wie es zunächst erscheint.

Es gibt nämlich zahlreiche Fallen in die man als Mieter (und übrigens auch als Vermieter) treten kann. Deswegen ist es dringend erforderlich den Mietvertrag genau und aufmerksam durchzulesen und sich auch über die darin enthaltenen Fachbegriffe im Klaren zu sein. Andernfalls ist der Ärger in vielen Fällen schon vorprogrammiert.

Ein hervorragendes Mittel um sich zum Mietrecht schlau zu machen, ist ein so genannter online Mietrecht Ratgeber. Er stellt in der Regel eine Art Enzyklopädie speziell zu Mietfragen da und ermöglicht es zum Beispiel in einem Lexikon wichtige Fachbegriffe nachschlagen und verstehen zu können. Darüber hinaus wird meist auch ein Mietrecht Forum angeboten, in dem man sich mit anderen Mietern austauschen und verständigen kann. So kann man seine Erfahrungen teilen und andere User zum Beispiel davor schützen in die gleichen rechtlichen Fallen zu laufen wie man selbst. Somit eine Sache die voll und ganz den Gedanken des Web 2.0 teilt.

Fazit der Sache ist, dass es für jeden Mieter ratsam sowie unkompliziert ist sich zumindest etwas Leihenwissen zum Mietrecht anzueignen, um zumindest die Lage grob einzuschätzen. Kommt es beispielsweise zu einer Gerichtsverhandlung aufgrund von Streitigkeiten, ist man allerdings nach wie vor auf einen Anwalt angewiesen.

TrackBack URI

1 Kommentar »

  1. Da hast du wohl recht. Bin momentan auch in so einer komplizierten Sache drin. Ich bin in eine voll genovierte Wohnung eingezogen und müsste theoretisch nun beim Auszug die Wohnung so wieder herstellen wie sie vorher war. Was ist mit abnutzungserscheinungen an den Türzagen? Im Mietvertrag steht exakt drin, dass solche Schäden zu beheben sind…also muss ich das wohl alles noch machen. Aber nun zu einer anderen Sache. Ich habe mich letztens nach einer Wohnung umgesehen und diese auch zugesagt. Danach habe ich die alte Wohnung gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Leider reicht es nur dann aus, 3 potenzielle Nachmieter dem Vermieter vorzustellen, wenn die Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten ist. Diese ist allerdings wohl fast nie enthalten, da der Vermieter sich am liebsten selbst einen Nachmieter aussucht. 3 Nachmieter zu besorgen reicht also nicht aus. Bei mir hat ein Nachmieter zugesagt und mein Vermieter hat sich eine Woche Zeit gelassen um den neuen Mietvertrag aufzusetzen und nun ist der potenzielle Nachmieter abgesprungen und die restlichen 2 Nachmieter haben schon was anderes. Nun darf ich wieder nach neuen Nachmieter suchen…was für ein Käse man. Kann ich nicht dem Vermieter die Schuld dafür geben? Am liebesten würde ich ausziehen und dann “Arsch lecken” sagen…

    Kommentar von Franckey — November 12, 2008 @ 7:45 pm

RSS Feed mit den Kommentaren

Kommentar schreiben


Potenzmittel Viagra